Elternarbeit

Eltern haben gemäß der Verfassung des Landes Hessen das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen (Art. 56, Absatz 6). Die Details werden über das Hessische Schulgesetz geregelt (Paragraphen 100 bis 120). Eltern und Schule haben demnach einen gesetzlich verankerten gemeinsamen Erziehungsauftrag.

In den Schulen sind Eltern wichtige Partner: Über die gewählten ehrenamtlichen Elternvertretungen (Klassenelternbeiräte und Schulelternbeirat) an der jeweiligen Schule gestalten sie in Gremien, Sitzungen und Konferenzen das Schulwesen aller Kinder mit. 

Der Stadtelternbeirat arbeitet ehrenamtlich und berät Schulelternbeiräte bei individuellen oder übergeordneten Themen oder Problemen. Zudem vertritt der Stadtelternbeirat die Gesamtinteressen der Frankfurter Elternschaft auch gegenüber Politik, Verwaltung und in der Öffentlichkeit. Jedes Jahr legen wir ausgiebige Tätigkeitsberichte über unsere Arbeit vor, die Sie hier auf unserer Homepage einsehen können (unter Tätigkeitsfelder / Tätigkeitsberichte). Schauen Sie gerne in die Berichte aus den verschiedenen Ausschüssen herein!

Im Bereich Ratgeber haben wir für Sie viele hilfreiche Links zum Thema Elternarbeit zusammengestellt: Egal, ob Sie auf der Suche nach einem aktuellen Gesetzestext sind, die Konferenzordnung benötigen oder nach weitergehenden Informationen zu Themen wie Inklusion oder Auslandsaufenthalten suchen – dort werden Sie sicher fündig. Und falls Sie dort keine Antworten finden, melden Sie sich gerne per Email bei uns.