Die Situation bei den Betriebspraktika, die normalerweise im Jahrgang 9 und in der E-Phase vorgesehen sind, ist Corona-bedingt weiterhin schwierig. Viele Eltern und Schulen haben berichtet, dass im Schnitt nur 20% der Schüler*Innen einen Platz bekommen haben, da viele Betriebe in Kurzarbeit sind oder die Mitarbeiter überwiegend vom Homeoffice aus arbeiten und somit sehr wenig Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Besonders betroffen sind die Schulen, die das Praktikum für den Zeitraum Ende Januar/ Anfang Februar vorgesehen haben.
Der StEB hat sich beim Staatlichen Schulamt erkundigt, wie zu verfahren sei, wenn Schüler*Innen keinen Platz bekommen haben. Das SSA hat uns den zugehörigen Erlass für die Betriebspraktika zur Verfügung gestellt, den wir hiermit zur Kenntnis und ggf. Weitergabe an die Schulverteiler (nur für die weiterführenden Schulen relevant) zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich darf es nicht zum Nachteil der Schüler*Innen gereichen, wenn aufgrund der aktuellen Umstände kein Platz gefunden wird. Allerdings muss der/die Schüler*In drei schriftliche Nachweise (Absagen) gegenüber der Schule vorweisen. Für diese SuS muss dann seitens der Schule ein Alternativangebot zur beruflichen Orientierung erbracht werden; diese Alternativangebote müssen mindestens 5 Unterrichtstage à 2 Stunden umfassen. Die genauen Details findet Ihr im angehängten Dokument.
Die Pflichtpraktika in den Berufsschulen bleiben von dieser Regelung unberührt, hier haben wir das SSA gebeten, beim HKM auf eine Corona-bedingte Reduzierung der Pflichtstunden analog zum letzten Schuljahr hinzuwirken.
2020_10_13_Erlass_Betriebspraktika_Werkstatttage