Liebe Eltern,
durch die Wiederaufnahme des Regelbetriebs nach den Sommerferien musste der Hygieneplan für Schulen angepasst werden. Dieser orientiert sich bei Aufbau und Inhalt an den von der Kultusministerkonferenz vereinbarten Leitlinien.
Der Hygieneplan 4.0 sieht insbesondere Änderungen in folgenden Bereichen vor:
- Vom Mindestabstand kann – sofern erforderlich und nach den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben zulässig – abgewichen werden. Es sollte dennoch, wo möglich ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
- Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Präsenzunterrichts (im Klassen- oder Kursverband) kann durch die Schulleitung angeordnet werden, soweit es die Verhältnisse vor Ort erfordern (z. B. in Pausen).
- Der Schulsportunterricht ist mit Ausnahme des Inhaltsfeldes „Mit und gegen den Partner kämpfen – Ringen und Raufen“ unter Einhaltung gewisser Schutzmaßnahmen möglich
- Für den Musikunterricht wurde der Gesang (Chorgesang) und Blasinstrumentenunterricht wieder erlaubt – allerdings nur im Freien!
- Darstellendes Spiel und außerunterrichtliche Theaterangebote können unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen wieder erteilt werden
Diese Regelungen finden Sie in den Anlagen 1-4 zum Hygieneplan ausführlich beschrieben. Weitere Informationen sind auch auf unserer Webseite abrufbar.
Wir wünschen Ihnen noch schöne Ferientage und einen entspannten Wochenstart!
Beste Grüße
Tanja Pfenning
Geschäftsführerin
Landeselternbeirat von Hessen
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